Auch die Geräteprüfung gehört zu unserem Aufgabengebiet. Der Arbeitgeber ist gemäss UVG verpflichtet, die Werkzeuge, die er seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt, regelmässig zu warten, zu überprüfen und dies zu dokumentieren. Der Gesetzgeber empfiehlt dabei die Anwendung der Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0701-0702. Gerne übernehmen wir für Sie die Prüfungen sowie den damit verbundenen administrativen Aufwand.
Umfangreiche Informationen erhalten Sie direkt auf unserer Website.