Transmetra GmbH

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Ist Geräteprüfung obligatorisch?

Ja – für ALLE Firmen und Unternehmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Kunden!

Unternehmen müssen sicherstellen, dass von elektrischen Geräten bei bestimmungsgemässem Gebrauch für den Benutzer oder die Umgebung keine Gefahr ausgeht.

Die dafür geschaffene und per Frühling 2018 veröffentlichte schweizerische normative Regel SNR 462638 ist auf Basis der DIN VDE 0701-0702 entstanden und beschreibt die entsprechende Prüfung. Der Geltungsbereich erstreckt sich dabei auf Geräte mit Betriebsspannungen bis zu 1000 VAC (oder 1500 VDC) wie z.B. Elektrowerkzeuge, Verlängerungen, Kabeltrommeln, Kaffeemaschinen, Mikrowellengeräte, Haushaltsgeräte, Personalcomputer, Netzteile für Notebooks, Bildschirme – generell alles was mit Strom aus dem Niederspannungsnetz versorgt wird.

Die Prüfungen müssen bei Umbau, Instandsetzung bzw. Reparatur von elektrischen Betriebsmitteln und auch als Wiederholungsprüfung erfolgen, die empfohlenen Fristen für letztere sind unterschiedlich und betragen beispielsweise 12 Monate für Geräte in Industrie, Baustellen, gewerblich genutzte Küchen, öffentliche Einrichtungen, Schulen, Feuerwehren, Laboratorien und 24 Monate für Bürobetriebe, Hotels, Heime, Pflegestationen. Für medizinisch genutzte Geräte und solche im Bergbau und Ex-Bereiche gelten gesonderte Vorschriften.

Jeder Unternehmer, Manager und insbesondere Unterhaltsverantwortliche ist persönlich verantwortlich und haftbar für die Sicherheit der ihm unterstellen Angestellten.

Diese Regelung betrifft alle Unternehmungen welche Mitarbeitern elektrische Geräte zur Benutzung zur Verfügung stellen welche vom Niederspannungsnetz (z.B. 230/400V bis 1000V) versorgt werden, egal ob Arztpraxis, Bürobetrieb, Sanitär oder Heizungsfirmen, Baufirmen, Reparatur- und Servicefirmen, Werkstätten, Restaurants, Hotels, Banken, Einkaufsläden, Hauswarte, Unterhaltsspezialisten – einfach ALLE Firmen!

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